Ihr Partner für Recht
Seit 1979 sind wir freie und unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Unsere Unabhängigkeit ist durch keine Mitgliedschaft in Vereinen oder Verbänden in Frage gestellt. Wir treten engagiert und mit allen legalen, ehrlichen und fairen Mitteln für Ihr Recht ein. Dabei fühlen wir uns dem Rechtsfrieden verpflichtet, den wir nach Kräften wahren oder wieder herstellen.
Wir vertreten für Sie vor allen deutschen Gerichten (außer Bundesgerichtshof).
Seit 1982 verfügen wir über ein großes Notariat. Als Notare sind wir unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. Wir sind bestellt für die Beurkundung von Rechtsvorgängen aller Art, gleich auf welchem Rechtsgebiet (Grundstücksverkehrsrecht incl. Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Ehe- und Ehescheidungsfolgenverträge, Testamente, Vollmachten, Nachlassverwaltung, Erbenermittlung, Unternehmensnachfolge).
Sie können mit uns und unseren Mitarbeitern in Deutsch, Plattdeutsch, Englisch, Russisch und den skandinavischen Sprachen (norwegisch, dänisch, schwedisch) sprechen.
Wir sind Mitglieder der Rechtsanwalts- und Notarkammer Niedersachsen. Der Rahmen unserer Tätigkeit wird durch die einschlägigen Gesetze und Vorschriften bestimmt: Bundesrechtsanwaltsordnung, Berufsordnung für Anwälte, Fachanwaltsordnung, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Bundesnotarordnung, Beurkundungsgesetz.